Ich berate Sie gerne in Sachen Scheidung, Obsorgerecht, Kontaktrecht, Unterhaltsrecht, Wegweisung, Vermögensaufteilung, Eheverträge und Lebensgemeinschaften.
Ob im Vertragsrecht (z.B. Scheidung- und Trennungsvereinbarungen, Eheverträge, Miet- und Bestandsverträge, Liegenschaftskaufverträge) oder im Gewährleistungs- und Schadenersatzrecht - auch in diesen Bereichen stehe ich Ihnen gerne zur Seite.
Auch im Berufsleben kann es zu Rechtsproblemen kommen. In solchen Situationen bin ich gerne für Sie da und verhelfe Ihnen zur Durchsetzung Ihres Rechts.
In einem kostenfreien Erstgespräch ist es möglich mit Herrn Mag. Manfred Sigl die wesentlichen Belange Ihrer Causa zu besprechen. Das Erstgespräch soll Ihnen helfen zu erfahren, ob und was wir für Sie tun können, das heißt es wird zunächst grob der Sachverhalt bzw. der Inhalt der Beauftragung geklärt und dann die jeweilige Zielsetzung besprochen. Dieses Gespräch ist für beide Seiten unverbindlich und bedeutet keine Übernahme eines Mandates. Unabhängig davon unterliegt das Gespräch jedoch der absoluten anwaltlichen Verschwiegenheit, weshalb Sie sicher sein können, dass nichts von diesem Gespräch nach außen dringen wird.